Informationen zum Beruf

Informationen zum Beruf: Hörgeräteakustiker/in

Der Beruf des Hörgeräteakustikers ist vielseitig und interessant. Er verbindet technische, medizinische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Wer Menschen, die schlecht hören zu einer neuen Lebensqualität zu verhelfen möchte, muss dafür mit viel Wissen, Verständnis, Geduld und Sorgfalt agieren.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. Die bundesweite Berufschule in Lübeck erteilt den Unterricht in 8 Blöcken zu je 4 Wochen. Dazu kommen 4 Wochen überbetrieblicher Ausbildung in der Akademie für Hörgeräteakustik und ca. 10 Prüfungstage, die man ebenfalls in Lübeck ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Berufschulbesuch kostenlos ist und die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung vom Betrieb getragen werden. Die Kosten für die Unterbringung während der Berufsschulzeit übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen eines Fördervertrages gern. Darüber hinaus wird natürlich ein monatliches Lehrlingsentgelt gezahlt.

Gesellen, die genügend praktische Erfahrungen gesammelt haben, können eine Meisterprüfung ablegen. Der Meisterbrief berechtig spätert zur Leitung eines Fachgeschäftes oder der Selbständigkeit im Beruf.

Die Vergütung der Ausbildung wird vom Betrieb meist in Abstimmung zu den Empfehlungen der regionalen Handwerkskammern und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker festgelegt. Die Vergütung für Gesellen und Meister ist Verhandlungssache bei Vertragsabschluss und regional sehr unterschiedlich.

Als Ausbildungsbetriebe sind alle Fachgeschäfte zugelassen, in denen Meister anwesend ist. Dies ist in der Regel der Fall, da die Hörgeräteakustik ein gefahrengeneigtes Handwerk ist (gemeint sind Gefahren für die Gesundheit der Kunden) und dadurch Meisterzwang besteht. Ausnahmen bilden Geschäfte, die wegen weiterer Geschäftsbereiche, zwar geöffnet sein dürfen, aber nicht mit einem Meister besetzt sein müssen, wenn keine Handwerksleistungen aus der Hörgeräteakustik angeboten werden.

Egal ob man lieber bei einem Filialisten oder in einem kleinen Betrieb lernt: Die Qualität der Ausbildung ist jedoch sehr wesentlich für die Chancen die Prüfung zu bestehen. Deshalb ist ein kurzes Praktikum sehr zu empfehlen, um die praktischen Aspekte des Berufes und vielleicht die späteren Ausbilder und anderen Teammitglieder kennen zu lernen. Eine Altersgrenze für den Berufseinstieg gibt es nicht.

Ausbildung bei HörPartner

Wir bilden in jedem Jahr mehrere Lehrlinge aus. Es ist nicht festgelegt in welchem Jahr in welcher Filiale ausgebildet wird. Das wird anhand der erfolgreichen Bewerbungen und der sich daraus ergebenden Wegezeiten so festgelegt, dass sie nicht unzumutbar lang sind. (in manchen Verzeichnissen bei Ämtern und im Internet steht das anders, stimmt aber nur so).

Wie kann eine Bewerbung erfolgreich sein:

  • informieren Sie sich vor der Bewerbung sehr gründlich über den Beruf und auf unseren Webseiten über uns
  • bedenken Sie Ihre Lebenshaltungs- und die Unterbringungskosten während der Ausbildung
  • reichen Sie Ihre Bewerbung schriftlich und vollständig mit Zeugnissen, Bild und Lebenslauf ein
  • senden Sie Ihre Bewerbungen per Post oder Mail ein (Antwortadresse, vor allem bei Mails beachten)
  • begründen Sie Ihren Berufswunsch und stellen Sie Ihre Interessen und Fähigkeiten dar
  • reservieren Sie Zeiten, in denen Sie ein Praktikum vereinbaren könnten und teilen Sie diese mit

Zu den Aufgaben eines Hörgeräteakustikers zählen:

  • audiometrische Messungen (Hörprüfungen für Ton- und Sprachgehör)
  • Analyse des vorhandenen Hörverlustes
  • Beratung über die Möglichkeiten der Versorgung
  • Ohrabformungen mit Silikonmaterialien
  • Herstellung von Otoplastiken (Ohrpassstücken), Im-Ohr-Geräte-Schalen und Hörschutz
  • Bearbeitung von Ohrabdrücken und Otoplastiken mittels einer Fräsmaschine
  • Anpassung der Hörgeräte mittels spezieller Software
  • messtechnische Überprüfung der objektiven Anpassergebnisse
  • Überprüfung der Hörleistungen mit Hörgeräten
  • Erstellen von Unterlagen zur Dokumentation und Abrechnung der Hörgeräte-Versorgungen

außerdem:

  • Verkauf von Handelswaren, wie Batterien und Reinigungsmitteln
  • Beratung und Verkauf von Spezialartikeln wie Telefonen, Weckern, Lichtsignalanlagen und TV-Hörverstärkern
  • Beratung und Verkauf zum Thema Hörschutz im Bereich von Arbeit und Freizeit

und natürlich:

  • Bestellwesen, Lagerführung und Bestandskontrollen
  • Abrechnung mit Krankenkassen und sonstiges Rechnungswesen
  • Kontrolle von Lieferscheinen und Rechnungen
  • Führen einer Kasse mit Bargeld, Einzahlungen bei Banken und Umgang mit EC- und Kreditkarten